Unterkunftsordnung

Chateau Cihelny Cihelny 5 364 64 Karlovy Vary (nachfolgend auch nur „Hotelkomplex“ oder „Beherbergungswirt“ genannt) betrieben von: VINLAND Golf Services s.r.o. IČO: 019 88 417 DIČ: CZ01988417 mit Sitz / Unternehmungsort in Na struze 227/1, Nové Město, 110 00 Praha 1
  1. Bedingungen zum Vertragsabschluss und zur Beherbergung
  • 1.1 Die Beherbergung von Gästen im Hotelkomplex Chateau Cihelny erfolgt aufgrund eines gemäß der Bestimmung des § 2326 ff. von Gesetz Nr. 89/2012 Slg., BGB abgeschlossenen Beherbergungsvertrags, auf dessen Grundlage das Chateau Cihelny (nachfolgend nur noch „Beherbergungswirt“ genannt) dem Unterkunftsnehmer (Gast) vorübergehend Unterkunft für die vereinbarte Dauer oder die aus dem Unterkunftszweck hervorgehende Dauer in einer dazu vorgesehenen Einrichtung bietet und der Unterkunftsnehmer (nachfolgend auch nur „Gast“ genannt) verpflichtet sich, dem Beherbergungswirt für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen binnen der in dieser Unterkunftsordnung (nachfolgend auch nur „Vertrag“ genannt) festgelegten Frist zu bezahlen.
  • 1.2 Der Beherbergungsvertrag wird jeweils immer schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung dieser Anforderung betreffs der Form reicht zumindest die schriftlich getätigte Auftragsbestätigung oder das Ausfüllen der Registrierungskarte aus.
  • 1.3 Vom Beherbergungsvertrag nicht ausdrücklich geregelte Rechte und Pflichten der Vertragsseiten sind in dieser Unterkunftsordnung sowie in der Preisliste des Beherbergungswirts geregelt. Sofern der Beherbergungsvertrag eine von dieser Unterkunftsordnung und/oder der Preisliste des Beherbergungswirtes abweichende Regelung enthält, gilt der Beherbergungsvertrag.
  • 1.4 Wenn der Unterkunftsnehmer (Gast) gegen seine aus dem Beherbergungsvertrag und der beigelegten Unterkunftsordnung und/oder Preisliste des Beherbergungswirtes oder auf andere Weise gegen gute Sitten im Hotelkomplex verstößt (nachfolgend nur noch „Fehlverhalten“ genannt), dann ist der Beherbergungswirt berechtigt, den Beherbergungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit aufzukündigen und dies auch ohne Kündigungsfrist, wenn der Gast vom Hotelkomplex auf die in der Bestimmung des § 2331 BGB festgelegte Weise auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde.
  1. Vertragsabschluss, Reservierung
  • Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft beim Beherbergungsbetrieb schriftlich zu bestellen oder telefonisch zu reservieren und anschließend beim Beherbergungsbetrieb schriftlich zu bestätigen. Unter einer schriftlichen Reservierung oder einer Bestätigung einer telefonischen Reservierung im Sinne des vorstehenden Satzes ist eine Bestellung zu verstehen, die über das Reservierungsformular oder per E-Mail an die Adresse des Beherbergers erfolgt: reception@chateaucihelny.cz; sale@chateaucihelny.cz; reservation@chateaucihelny.cz per Post an die in der Kopfzeile der vorliegenden Unterkunftsordnung angegebene Adresse der Hotelanlage und/oder des Betreibers.
  • 2.2 Sobald beim Beherbergungswirt die Bestellung in schriftlicher Form oder die schriftliche Reservierungsbestätigung vom Gast eingegangen ist, stellt er dem Gast eine Vorauszahlungsrechnung zu einer Vorauszahlung in Höhe von 30% – 100% des vorausgesetzten Unterkunftspreises aus und schickt diese dem Gast an die von ihm in der Bestellung laut Punkt 2.1 dieses Artikels angeführte Adresse zu. Der Unterkunftsnehmer (Gast) ist verpflichtet, die Vorauszahlung binnen der anberaumten Frist und zu den in der Vorauszahlungsrechnung angeführten Bedingungen vorzunehmen. Im Falle der Gewährung von Kreditkartenangaben des Gastes erfolgt die Vorautorisierung dieser Kreditkarte im Umfang des Unterkunftspreises für eine Übernachtung. Im Falle einer Beherbergung ohne Reservierung erfolgt die Zahlung des Unterkunftspreises in voller Höhe bei Unterkunftsbeginn.
  • 2.3 Zum Abschluss des Beherbergungsvertrags kommt es im Augenblick der Zustellung der schriftlichen Bestellung oder schriftlichen Bestätigung der Reservierung durch den Beherbergungswirt oder durch Ausfüllen des Meldescheins.
  1. Stornierung der Reservierung, Vertragsrücktritt vor Unterkunftsbeginn oder Nichterscheinen zur Inanspruchnahme der Unterkunft
  • 3.1 Wenn der Gast die Vorauszahlung gemäß Art. I. Abs. 2.2 nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig tätigt, erlischt die Gültigkeit der Vorauszahlungsrechnung durch vergeblichen Fristenablauf.
  • Der Gast ist berechtigt, noch vor dem Tag des Unterkunftsbeginns vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten und dies auch ohne Anführung von Gründen. 3.2 Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungswirt schriftlich vom Vertragsrücktritt zu unterrichten. Der Beherbergungswirt ist in solch einem Fall berechtigt, dem Gast Stornogebühren zu berechnen, deren Höhe aus der Höhe der geleisteten Vorauszahlung errechnet wird, wobei der Tarif der Stornogebühren wie folgt festgelegt ist:
Augenblick der Zustellung des Vertragsrücktritts an den Beherbergungswirt (in Kalendertagen) Tarif der Stornogebühren (%)
22 und mehr Tage vor dem geplanten Unterkunftsbeginn 0 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
21–15 Tage vor dem geplanten Unterkunftsbeginn 30 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
14–7 Tage vor dem geplanten Unterkunftsbeginn 75 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
7–1 Tage vor dem geplanten Unterkunftsbeginn 100 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
  • 3.3 Für den Fall, dass sich der Gast nicht binnen 24 Stunden nach vereinbartem Unterkunftsbeginn zur Inanspruchnahme der Unterkunft einfindet, ist der Beherbergungswirt berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, gleichzeitig ist er berechtigt, dem Gast Stornogebühren in Höhe von 100% der Höhe der geleisteten Vorauszahlung zu berechnen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Kunde den Beherbergungswirt im Voraus, jedoch nicht später als 1 Tag vor dem geplanten Unterkunftsbeginn telefonisch oder schriftlich über seine verspätete Ankunft unterrichtet hat. Für die Form dieser Mitteilung gelten auf angemessene Weise die in Art. 2. odst. 2.1 tohoto ubytovacího řádu.
  1. Ankunft im Hotelkomplex
  • 4.1 Der Unterkunftsnehmer (Gast) meldet seine Ankunft dem hierzu beauftragten Mitarbeiter in der Hotelrezeption.
  • An der Rezeption legt der Gast seinen Personalausweis oder Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis (z. B. Aufenthaltsgenehmigung) vor, anhand dessen der beauftragte Mitarbeiter des Beherbergers die Identität des Gastes überprüft. Die Korrektheit seiner Personaldaten und die Aufenthaltsdauer bestätigt der Gast mit seiner Unterschrift im Meldeschein oder Unterkunftsbuch des Beherbergungswirts.
  • 4.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Unterbringung der anreisenden Gäste in der Zeit zwischen 14.00 und 18.00 Uhr.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei der Ankunft in der Unterkunft den Betrag zu bezahlen, der die Nachzahlung des Unterkunftspreises darstellt, d.h. den vereinbarten Unterkunftspreis abzüglich der gemäß Artikel 2, Absatz 2.2 der Unterkunftsordnung geleisteten Anzahlung. Nach der Bezahlung dieses Restbetrages des Unterkunftspreises stellt der Beherbergungswirt dem Gast einen Steuerbeleg aus, der die Bezahlung für den gesamten Aufenthalt bestätigt. Artikel 2 Absatz 2.2 letzter Satz bleibt unberührt; in diesem Fall stellt der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine Steuerquittung aus, die die Zahlung für den gesamten Aufenthalt bestätigt. 4.4 Bei Unterkunftsbeginn ist der Beherbergungswirt berechtigt, vom Gast als Garantie für die Zahlung bis in eine Höhe von 100% des vorausgesetzten Unterkunftspreises vom Gast die Vorlegung der Zahl- oder Kreditkarte zu verlangen, mittels derer der Beherbergungswirt nach Beendigung der Unterkunft berechtigt ist, die Autorisierung der Zahlung durchzuführen, die dem Betrag entspricht, der den tatsächlichen Preis für die Unterkunft und sämtliche, mit der Beherbergung verbundenen Kosten deckt und dies ggf. in Abwesenheit des Gastes (Offline), wozu der Gast durch Aushändigung seiner Zahl- oder Kreditkarte seine Zustimmung erteilt.
  • 4.5 Der hierzu beauftragte Mitarbeiter der Rezeption macht den Gast mit der Unterkunftsordnung vertraut und dies spätestens am Tag des Unterkunftsbeginns.
  • 4.6 Die Anzahl der Personen im Zimmer muss mit der zur Beherbergung angemeldeten Personenanzahl übereinstimmen. 4.7 Der Unterkunftsnehmer (Gast) verpflichtet sich, die genaue Personenanzahl bei der Anmeldung mitzuteilen.
  • 4.8 Die Unterkunftsdauer wird spätestens bei der Unterbringung des Gastes vereinbart und im Unterkunftsbuch oder im Meldeschein vermerkt. Die Unterkunftsdauer kann lediglich mit der Einwilligung des Beherbergungswirts verlängert werden und ausschließlich durch Vermerk im Unterkunftsbuch oder im Meldeschein.
  • 4.8 Der Unterkunftsnehmer (Gast) erteilt dem Beherbergungswirt hiermit seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Personaldaten im Umfang der gewährten Angaben und dies zu Zwecken der Gästebeherbergung und -registrierung im Sinne von Gesetz Nr. 565/1990 Slg., über Ortsgebühren und Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und die Änderung einiger und späterer Gesetze. Einzelne Pflichten von Gästen und Beherbergungswirten in Bezug auf die Führung von Registrierungs- oder Hausbüchern sind in den obig angeführten Rechtsvorschriften dargelegt.
  1. Allgemeine Unterkunftsregeln
  • Der Gast ist berechtigt, sowohl die ihm zur Unterkunft vorbehaltenen, als auch gemeinsamen Räume des Hotelkomplex zu nutzen und die mit der Unterkunft verbundenen Leistungen wahrzunehmen.
  • Beim Einchecken erhält der Gast einen Schlüssel bzw. eine Magnet- oder Chipkarte für das Zimmer und den Eingang zum jeweiligen Gebäude der Hotelanlage (im Folgenden zusammenfassend als „Schlüssel“ bezeichnet). 8.1 Der Gast ist verpflichtet, die „Schlüssel“ vor Verlust, Beschädigung, Zerstörung und dem Zugriff von Drittpersonen zu schützen, die keine direkten Teilnehmer des entsprechenden, zwischen Gast und Beherbergungswirt vereinbarten Beherbergungsvertrag sind. 8.2 Beim Unterkunftsbeginn erhält der Gast einen Schlüssel, bzw. eine Magnet- oder Chipkarte vom Zimmer und vom Eingang zum jeweiligen Hotelkomplex (nachfolgend gemeinsam nur noch „Schlüssel“ genannt). Der Gast ist verpflichtet, die „Schlüssel“ vor Verlust, Beschädigung, Zerstörung und dem Zugriff von Drittpersonen zu schützen, die keine direkten Teilnehmer des entsprechenden, zwischen Gast und Beherbergungswirt vereinbarten Beherbergungsvertrag sind. Eventuelle Sanktionen für den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung oder auch Zugänglichmachung der „Schlüssel“ für Drittpersonen laut vorgegangenem Satz sind im Beherbergungsvertrag geregelt. Die Sanktion für den Verlust einer Magnetkarte betragt 1,000 CZK und einer Fernbedienung vom Tor betragt 5,000 CZK.
  • 8.3 Der Gast ist verpflichtet:
    • • sich mit der Unterkunftsordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten;
    • den Unterkunftspreis laut gültiger Preisliste zu bezahlen;
    • die zur Unterkunft bestimmten Räume ordentlich zu nutzen und sämtliche, zur Unterkunft bestimmten Räume in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu bewahren;
    • die Bewahrung der Sauberkeit in den zur Unterkunft bestimmten Räumen sicherzustellen;
    • die Ausstattungseinrichtungen in den zur Unterkunft bestimmten Räumen vor Beschädigungen zu schützen;
    • unverzüglich Beschädigungen oder Schäden zu melden, die vom Gast oder mit diesem beherbergten Personen in den Räumlichkeiten des Hotelkomplex/der Pension verursacht worden sind;
    • sich zwischen 22:00 und 07:00 Uhr so zu verhalten, dass andere Personen nicht durch übermäßigen Lärm gestört werden;
    • beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten, in Abwesenheit des Gastes nicht verwendete Elektrogeräte abzuschalten und die Fenster zu schließen; beim Verlassen des Hotelkomplex/der Pension den Zimmerschlüssel in der Rezeption abzugeben;
    • Bitte, bringen Sie keine eigenen Lebensmittel ins Zimmer mit und verzehren Sie diese nicht in den Zimmern.
  • 8.4 dem Gast ist es ohne die Zustimmung des Beherbergungswirts untersagt:
    • wesentliche Veränderungen in den zur Unterkunft bestimmten Räumen vorzunehmen (Möbel und Einrichtungsgegenstände zu versetzen und umzustellen, usw.);
    • irgendwelche Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände aus den zur Unterkunft bestimmten Räumen zu entfremden;
    • in den zur Unterkunft bestimmten Räumen eigene Verbrauchsgeräte (Elektrogeräte) zu verwenden, mit Ausnahme kleiner Elektrogeräte, die zur persönlichen Hygiene und zu Büroarbeiten verwendet werden;
    • die zur Unterkunft bestimmten Räume Drittpersonen zu überlassen;
    • in den zur Unterkunft bestimmten Räumen Besuche zu empfangen; Besuche müssen ordentlich im Besucherbuch vermerkt oder dem Mitarbeiter der Rezeption gemeldet werden und sind lediglich in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr und mit der Einwilligung des Beherbergungswirts gestattet; Besuche dürfen von den Gästen lediglich in den Gesellschaftsräumen des Hotelkomplex empfangen werden;
    • die Adresse des Hauses mit den zur Unterkunft bestimmten Räumen als Unternehmungsort anzuführen;
    • Tiere in die Räumlichkeiten des Hotelkomplex mitzunehmen; Besitzer von Tieren sind verpflichtet auf Verlangen des Personals den einwandfreien Gesundheitszustand des Tieres durch Vorlegen des Impfausweises nachzuweisen;
    • mit Tieren das Restaurant oder die Balneo-Bereiche zu betreten und sich im Hotelkomplex mit Tieren (Hunden) ohne aufgesetzten Maulkorb zu bewegen und ohne diese an der Leine zu führen.
  • 8.5 Darüber hinaus ist es dem Gast in den zur Unterkunft bestimmten Räumen untersagt:
    • Waffen, Munition oder Sprengstoff in einem deren augenblicklichen Verwendung ermöglichenden Zustand bei sich zu tragen oder sonstig aufzubewahren;
    • Betäubungs- oder psychotrope Stoffe oder Gifte zu halten, herzustellen oder aufzubewahren, sofern es dabei nicht um Medikamente geht, deren Einnahme ärztlich verschrieben wurde;
    • zu rauchen; das Rauchverbot gilt nicht für zum Rauchen vorbehaltene und sichtbar mit dem entsprechenden Symbol ausgewiesenen Räume;
    • offenes Feuer zu verwenden.
  1. Haftung des Beherbergungswirts für Sachen des Unterkunftsnehmers (Gastes)
  • 6.1 Sofern es der Gast verlangt, nimmt der Beherbergungswirt dessen Geldmittel, Schmuck oder sonstige Wertsachen zur Verwahrung entgegen. Der Hotelkomplex ist jedoch berechtigt, es abzulehnen, Sachen in Verwahrung zu nehmen, wenn es hierbei um gefährliche Sachen oder Sachen geht, die in ihrem Wert oder Umfang unangemessen für Unterkunftseinrichtungen sind. Dabei handelt es sich vor allem um Bargeld oder Gegenstände (z.B. Schmuck und andere Wertsachen), deren Wert 30.000 CZK übersteigt. Der Beherbergungswirt verlangt, dass ihm die Sachen in einer geschlossenen oder versiegelten Schatulle/Kassette zur Verwahrung übergeben werden.
  • 6.2 Schadenersatzansprüche in Bezug auf Schäden an Sachen des Unterkunftsnehmers (Gastes) können lediglich binnen 15 Tagen nach Feststellung der Beschädigung geltend gemacht werden. Vom Gast selbst oder dessen Begleitperson(en) verursachte Schäden werden nicht ersetzt.
  • 6.3 Wenn der Gast nach Beendigung seines Aufenthaltes seine Sachen im Zimmer zurücklässt, wobei die Unterkunft nicht bezahlt ist, entfernt der Beherbergungswirt diese aus dem Zimmer und verwahrt sie an einem sicheren Ort, um deren Beschädigung zu vermeiden. Nach Begleichung des schuldigen Betrags für die Unterkunft gibt der Beherbergungswirt dem Gast die aufbewahrten Sachen heraus.
  1. Sicherheit, Haftung des Gastes für verursachte Schäden
  • 7.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln und dem Evakuierungsplan im Brandfall vertraut zu machen. Dieser Plan liegt in jedem Zimmer aus und ist zudem auch beim Mitarbeiter in der Rezeption einzusehen.
  • 7.2 Der Gast hat sich sich so zu verhalten, dass grundlose Schäden an der Freiheit, am Leben, der Gesundheit oder am Eigentum von Drittpersonen vermieden werden.
  • Verursacht der Gast durch sein Verhalten einen Schaden am Eigentum des Beherbergers, so wird dieser Schaden durch die geleistete Kaution gemäß Artikel 4, Absatz 4.5 der Beherbergungsordnung gedeckt. Wenn der verursachte Schaden die Kaution übersteigt, ist der Gast verpflichtet, die Differenz an den Beherberger zu zahlen.
  • 7.4 Die Haftung des Beherbergungswirts für abgelegte Sachen hält sich an die Bestimmung des § 2945 ff. von Gesetz Nr. 89/2012 Slg., des BGB.
  • 7.5 Die Haftung des Beherbergungswirts für eingebrachte Sachen beschränkt sich auf das Hundertfache des Unterkunftspreises pro Tag. In allem Sonstigen gelten die Bestimmungen des § 2946 ff. von Gesetz Nr. 89/2012 Slg. des BGB.
  • 7.6 Der Beherbergungswirt betreibt keinen bewachten Parkplatz und haftet so auch nicht für Schäden an Kraftfahrzeugen und für in diesen zurückgelassene Sachen, sofern vom Beherbergungswirt nicht ausdrücklich bestätigt wird, dass er diese in Verwahrung genommen hat.
  1. Abreise aus dem Hotelkomplex
  • 8.1 Der Unterkunftsnehmer (Gast) ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er untergebracht ist, bis 10:00 Uhr zu verlassen.
  • 8.2 Der Gast schließt das Zimmer ab und lässt die „Schlüssel“ in der Hotelrezeption zurück, sofern nichts anderes ausgemacht worden ist.

Diese Unterkunftsordnung ist am Tag des Inkrafttretens in Kraft getreten. 28. 3. 2023.

Für Château Cihelny

Marek Tošovský, Betriebsdirektor Viktor Březina, Hotelmanager Lada Kalmánová, Reservierung / Empfang